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Presse-Held

Bedingungen und Konditionen für Teile

1. Begriffsbestimmungen

Zusätzliches Entgelt bedeutet Gebühren oder Kosten für zusätzliche Arbeiten, die auf Wunsch des Kunden durchgeführt werden oder vernünftigerweise infolge des Verhaltens des Kunden erforderlich sind, berechnet nach den zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisen des Lieferanten; und Ausgaben, die dem Lieferanten auf Wunsch des Kunden entstehen oder vernünftigerweise infolge des Verhaltens des Kunden erforderlich sind.

Geschäftstag ist ein Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag an dem Ort ist, an dem die Dienstleistungen hauptsächlich erbracht oder die Waren geliefert werden.

Vertrauliche Informationen sind Informationen, auch kommerzieller und/oder finanzieller Art, in schriftlicher oder mündlicher Form und unabhängig davon, ob sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht:

den Inhalt dieses Abkommens;

Informationen über Kunden, Klienten, Lieferanten, Auftragnehmer, Mitarbeiter oder andere Personen, die mit einer Partei Geschäfte machen;

Geschäftsgeheimnisse; und

sonstige Informationen über die Geschäfte oder Angelegenheiten (einschließlich Finanzlage, internes Management, Politik, Strategien und Verfahren) einer Partei,

mit Ausnahme bestimmter, in diesem Abkommen genannter Kategorien von Informationen.

Kunde bezeichnet die Person, die auf einem Angebot oder einer Rechnung als Kunde angegeben ist, und schließt die Vertreter und zulässigen Bevollmächtigten des Kunden ein.

Waren bezeichnet die Waren, die der Lieferant dem Kunden gemäß dem Angebot oder der Rechnung und diesen Geschäftsbedingungen zu liefern hat.

Geistiges Eigentum bedeutet alle Urheberrechte, Patente, Warenzeichen, Handelsnamen, Logos, Software, Dokumentation, technische und Fertigungstechniken, Konzepte, Methoden, Entwürfe, Spezifikationen und andere geschützte Informationen in Bezug auf die Waren und alle Änderungen, Erweiterungen oder Ableitungen davon.

Verlust umfasst unter anderem Kosten (einschließlich der Rechtskosten zwischen den Parteien und der Rechtskosten des Lieferanten), Ausgaben, entgangenen Gewinn, Schadensersatz, Personen- und Sachschäden.

Person bezeichnet eine Einzelperson, eine Körperschaft, eine Regierung oder eine staatliche Behörde, ein Vermögen, einen Trust, eine Partnerschaft, einen Verband oder eine andere juristische oder kommerzielle Person oder ein Unternehmen.

Anbieter bedeutet Effusiontech Pty Ltd oder das Unternehmen, das als Lieferant der Waren auf dem Angebot oder der Rechnung angegeben ist, und schließt die Vertreter und zulässigen Bevollmächtigten des Lieferanten ein.

2. Interpretationen.

In diesen Geschäftsbedingungen, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:

a. Ein Verweis auf Schriftlichkeit schließt E-Mail und andere Kommunikation über die Website des Lieferanten und/oder des Kunden (falls vorhanden) ein;

b. Der Singular schließt den Plural ein und umgekehrt;

c. ein Verweis auf eine Klausel oder einen Absatz ist ein Verweis auf eine Klausel oder einen Absatz dieser Geschäftsbedingungen;

d. eine Bezugnahme auf eine Partei dieser Geschäftsbedingungen oder eines anderen Dokuments oder einer Vereinbarung schließt die Testamentsvollstrecker, Verwalter, Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger dieser Partei ein;

e. wenn ein Ausdruck definiert ist, hat ein anderer Wortteil oder eine andere grammatikalische Form dieses Ausdrucks eine entsprechende Bedeutung;

f. Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder Auslegung dieser Geschäftsbedingungen; und

g. wenn das Datum, an dem eine Handlung, Angelegenheit oder Sache vorgenommen werden soll, auf einen Tag fällt, der kein Geschäftstag ist, diese Handlung, Angelegenheit oder Sache:

i. wenn es sich um eine andere als eine auf Verlangen fällige Zahlung handelt, am vorangehenden Geschäftstag erfolgen muss; und

ii. in allen anderen Fällen muss dies am nächsten Geschäftstag erfolgen.

3. Allgemein

a. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Transaktionen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten in Bezug auf die Bereitstellung von Waren. Dazu gehören alle Angebote, Bestellungen, Rechnungen, Verträge und Änderungen. Diese Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor Geschäftsbedingungen, die in einem Dokument des Kunden oder anderswo enthalten sind.

b. Die Änderung oder der Verzicht auf eine Bestimmung dieser Bedingungen oder die Zustimmung einer Partei zu einer Abweichung von einer Bestimmung durch eine andere Partei ist unwirksam, es sei denn, sie erfolgt schriftlich und wird von den Parteien unterzeichnet.

4. Zitate

a. Der Lieferant stellt dem Kunden ein Angebot zur Verfügung. Jedes vom Lieferanten ausgestellte Angebot ist sechzig (60) Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig.

b. Die Angebote basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung verfügbaren Materialkosten und setzen die rechtzeitige Bereitstellung des erforderlichen Materials und der Anweisungen an den Lieferanten durch den Kunden voraus.

c. Nach Abgabe eines Angebots an den Kunden ist der Lieferant nicht verpflichtet, mit den Arbeiten zu beginnen, bevor das Angebot vom Kunden angenommen wurde. Dies geschieht, indem der Kunde eine Bestellung ausfüllt und diese an den Lieferanten zurücksendet.

d. Die Angabe eines Zeitrahmens für die Bereitstellung der Waren in einem Angebot ist lediglich eine Schätzung und kein fester Zeitrahmen. Vorbehaltlich etwaiger Verpflichtungen in Bezug auf Verbrauchergarantien gemäß dem australischen Verbrauchergesetz ist diese Schätzung für den Lieferanten nicht bindend.

e. Die Bedingungen des Angebots sind vertraulich.

f. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren innerhalb der im Angebot oder in der Rechnung genannten Fristen oder zu dem/den dort genannten Zeitpunkt(en) zu bezahlen, und ist nicht berechtigt, Zahlungen auszusetzen, aufzurechnen oder anderweitig von den vom Lieferanten in Rechnung gestellten Beträgen abzuziehen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, Zahlungen auszusetzen oder aufzurechnen oder anderweitig von den Rechnungsbeträgen abzuziehen. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Zahlungen in australischen Dollar zu leisten.

g. Die Erteilung eines Auftrags durch den Kunden bedeutet, dass der Kunde die vorliegenden Geschäftsbedingungen und das letzte Angebot des Lieferanten für diesen Auftrag akzeptiert.

h. Der Lieferant kann nach eigenem Ermessen die Lieferung von Waren verweigern, wenn:

i. Die Waren sind aus irgendeinem Grund nicht verfügbar;

ii. Kreditlimits nicht vereinbart werden können oder überschritten worden sind; oder

iii. der Lieferant die Zahlung für zuvor an den Kunden gelieferte Waren nicht erhalten hat.

i. Eine Bestellung kann nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten storniert werden. Wird eine Bestellung storniert, stellt der Kunde den Lieferanten von allen Verlusten frei, die dem Lieferanten infolge der Stornierung entstehen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für bereits durchgeführte Arbeiten, die Kosten für gekaufte Teile und der entgangene Gewinn aus anderen Aufträgen, die aufgrund der Planung der stornierten Bestellung entgangen sind.

j. Wünscht der Kunde nach der Bestellung eine Änderung seiner Anforderungen, behält sich der Lieferant das Recht vor, das Angebot zu ändern, um zusätzliche Kosten für die aufgrund der Änderung entstandenen zusätzlichen Kosten oder durchgeführten Arbeiten gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarifen in Rechnung zu stellen. Ein überarbeitetes Angebot, das der Lieferant in Bezug auf die gewünschte Änderung ausstellt, ersetzt das ursprüngliche Angebot. Wenn das überarbeitete Angebot nur zusätzliche Arbeiten enthält, wird das Angebot für diese zusätzlichen Arbeiten zusätzlich zu dem unmittelbar vorhergehenden Angebot für die Waren erstellt.

k. Der Lieferant hat eine automatische Verlängerung der Frist für die Bereitstellung der Waren in Höhe der durch die Änderung verursachten Verzögerung.

5. Rechnungsstellung und Zahlung

a. Der Lieferant kann nach eigenem Ermessen dem Kunden eine Rechnung auf eine oder mehrere der folgenden Arten ausstellen:

i. vor Beginn der Lieferung der Waren für einen Betrag in Höhe des Kostenvoranschlags und der zusätzlichen Kosten, wenn der Lieferant noch keine Arbeiten für den Kunden ausgeführt hat oder wenn der Lieferant sich dazu entschließt, dies zu tun;

ii. am Ende jeder Woche vor Abschluss der Bestellung kann der Lieferant eine oder mehrere Rechnungen über einen Teil oder den gesamten Betrag des Angebots ausstellen (der Anteil wird nach dem Ermessen des Lieferanten entweder für die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Arbeit, für künftige Arbeiten oder für beides berechnet) und verlangen, dass dieser Anteil des Angebots im Voraus vor der Lieferung weiterer Waren bezahlt wird; oder

iii. nach Abschluss der Lieferung der Waren oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt für einen Betrag in Höhe des Kostenvoranschlags oder des ausstehenden Restbetrags des Kostenvoranschlags, etwaiger zusätzlicher Kosten und etwaiger noch nicht in Rechnung gestellter Beträge oder, falls kein Kostenvoranschlag erstellt wurde, für einen Betrag, der die vom Lieferanten für die bei der Ausführung der Bestellung geleistete Arbeit und etwaige zusätzliche Kosten berechnet.

b. Der vom Kunden zu zahlende Betrag ist der in der Rechnung ausgewiesene Betrag. Dieser wird wie folgt berechnet:

i. den im Angebot genannten Betrag für die Waren und etwaige Zusatzkosten, oder

ii. wenn der Lieferant keinen Kostenvoranschlag vorgelegt hat, die üblichen Kosten des Lieferanten für die Waren oder wie im Kostenvoranschlag beschrieben.

c. Der Abnehmer muss eine vom Lieferanten ausgestellte Rechnung innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Ausstellung einer gültigen Steuerrechnung an den Abnehmer bezahlen.

d. Ist eine Rechnung fällig, aber nicht bezahlt, kann der Lieferant die Lieferung weiterer Waren zurückhalten, bis die überfälligen Beträge vollständig bezahlt sind.

e. Der Lieferant kann nach eigenem Ermessen jede vom Abnehmer erhaltene Zahlung auf einen vom Abnehmer dem Lieferanten geschuldeten Betrag anrechnen.

f. Alle Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit der Einziehung überfälliger Beträge, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Anwaltskosten und interne Kosten und Auslagen des Lieferanten, sind vom Kunden als fällige und zahlbare Schuld gemäß diesen Geschäftsbedingungen zu zahlen.

g. Der Kunde und der Lieferant verpflichten sich, ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) gemäß dem A New Tax System (Goods and Services Tax) Act 1999 (Cth) und allen anderen anwendbaren Gesetzen zur GST nachzukommen.

6. Titel und Risiko

a. Das Risiko für die Waren geht sofort bei Lieferung auf den Kunden über.

b. Das Eigentum an den Waren, die dem Kunden gemäß diesen Geschäftsbedingungen geliefert werden, geht erst dann auf den Kunden über, wenn alle vom Kunden an den Lieferanten geschuldeten Beträge (einschließlich der Beträge aus anderen Transaktionen zwischen dem Lieferanten und dem Kunden) vollständig bezahlt wurden.

c. Werden Waren vom Lieferanten an den Kunden geliefert, ohne dass alle für die Waren zu zahlenden Beträge vollständig bezahlt wurden, erkennt der Kunde an, dass der Lieferant das Recht hat, ein persönliches Sicherungsrecht zu registrieren und zu vervollkommnen.

7. Lieferung

a. Der Lieferant wird versuchen, die vom Kunden gewünschten Liefertermine oder andere damit zusammenhängende Lieferanfragen zu erfüllen, kann jedoch keine Garantie für die angegebenen Versand- oder Liefertermine oder -fristen übernehmen und ist berechtigt, bestellte Artikel nach eigenem Ermessen durch Teil- und Mehrlieferungen zu erfüllen.

b. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass alle Kosten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Versand und der Lieferung der Waren ausschließlich vom Kunden getragen werden; dass eine eventuell gewünschte Versicherung die alleinige Verpflichtung und Kosten des Kunden sind; und dass der Lieferant in keinem Fall für direkte oder indirekte Schäden oder Verluste haftet, die dem Kunden aufgrund eines Lieferausfalls oder einer Lieferverzögerung entstehen können.

c. Der Kunde wird den Lieferanten innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach dem Lieferdatum schriftlich über angebliche Warenmängel oder andere Unstimmigkeiten in der Bestellung benachrichtigen, und die Waren gelten als in der auf dem Frachtbrief oder der Handelsrechnung angegebenen Menge und in gutem Zustand angenommen, und eine solche Annahme schließt Ansprüche gegen den Lieferanten aus, wenn keine solche Benachrichtigung eingeht.

8. Rechte an geistigem Eigentum

a. Alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die Waren bleiben Eigentum des Lieferanten.

b. Der Lieferant gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches, unentgeltliches Recht zur Nutzung des geistigen Eigentums in Bezug auf die Waren.

9. Vertraulichkeit

a. Jede Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und sie nur für die Zwecke dieses Abkommens zu verwenden.

b. Jede Partei trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um eine unbefugte Offenlegung oder Nutzung der vertraulichen Informationen durch ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter oder sonstigen Vertreter zu verhindern.

c. Die in dieser Klausel enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit gelten nicht für die Offenlegung vertraulicher Informationen:

i. die der empfangenden Vertragspartei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren (wie durch zeitgleiche Unterlagen nachgewiesen);

ii. zum Zeitpunkt der Offenlegung gegenüber der anderen Vertragspartei der Öffentlichkeit allgemein zugänglich oder auf andere Weise Teil des öffentlichen Bereichs war;

iii. nach ihrer Offenlegung der Öffentlichkeit allgemein zugänglich oder auf andere Weise Teil des öffentlichen Bereichs geworden ist und nicht auf eine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Vertragspartei unter Verletzung dieses Abkommens zurückzuführen ist;

iv. der empfangenden Vertragspartei von einem Dritten, der gegenüber der anderen Vertragspartei nicht verpflichtet war, diese Informationen nicht an andere weiterzugeben, mit Ausnahme einer Vertraulichkeitsverpflichtung offengelegt wurde.

d. Jede Vertragspartei erkennt an, dass der Wert der vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei so hoch ist, dass ein Schadensersatz oder eine Gewinnabrechnung im Falle einer Verletzung dieser Klausel 9 möglicherweise keine angemessene Entschädigung darstellt.

e. Bei Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung gibt jede Partei der offenlegenden Partei so bald wie möglich alle Kopien aller vertraulichen Informationen und alle Kopien aller Dokumente, die vertrauliche Informationen enthalten, zurück oder vernichtet oder löscht alle Kopien dieser vertraulichen Informationen und Dokumente in einer Weise, die von der offenlegenden Partei nachprüfbar ist.

10. Vertretung und Abtretung

a. Der Abnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Lieferant jederzeit einen Vertreter ernennen oder beauftragen kann, um eine Verpflichtung des Lieferanten zu erfüllen, die sich aus den vorliegenden Geschäftsbedingungen ergibt.

b. Der Lieferant hat das Recht, alle oder einen Teil seiner Titel, Güter, Interessen, Vorteile, Rechte, Pflichten und Verpflichtungen, die sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergeben, abzutreten und auf eine beliebige Person zu übertragen, vorausgesetzt, der Abtretungsempfänger erklärt sich bereit, alle Pflichten und Verpflichtungen des Lieferanten gegenüber dem Kunden im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen zu übernehmen.

c. Der Abnehmer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten keine seiner Verpflichtungen oder Rechte aus diesen Geschäftsbedingungen abtreten oder abzutreten versuchen.

11. Verzug des Kunden

a. Jedes der folgenden Ereignisse stellt ein Verzugsereignis dar:

i. der Kunde aus irgendeinem Grund gegen diese Geschäftsbedingungen verstößt oder angeblich verstoßen hat (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verzug mit einer gemäß diesen Geschäftsbedingungen fälligen Zahlung) und diesen Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach einer entsprechenden Aufforderung durch den Lieferanten behebt;

ii. der Kunde, der eine natürliche Person ist, eine Konkurshandlung begeht;

iii. der Kunde, der ein Unternehmen ist, unterliegt:

1. die Einreichung eines Antrags, die Erlassung einer Verfügung oder die Einberufung einer Versammlung zur Prüfung eines Beschlusses über die Liquidation, die Löschung der Eintragung oder die Auflösung des Kunden;

2. ein Konkursverwalter, Konkursverwalter und Verwalter oder ein Verwalter gemäß Teil 5.3A des Corporations Act 2001 (Cth) für das gesamte oder einen Teil des Eigentums und des Unternehmens des Kunden bestellt wird;

3. der Abschluss eines Vergleichs (außer zum Zwecke der Umstrukturierung); und

4. jede Abtretung zu Gunsten der Gläubiger;

iv. der Kunde vorgibt, seine Rechte aus diesen Geschäftsbedingungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten abzutreten; oder

v. der Kunde seine normale Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht.

b. Tritt ein Verzugsfall ein, kann der Lieferant, sofern er nicht die vollständige Zahlung erhalten hat,:

vi. diese Geschäftsbedingungen zu kündigen;

vii. eine oder alle Bestellungen und Kreditvereinbarungen (falls vorhanden) mit dem Kunden zu kündigen;

viii. sich weigern, Waren zu liefern;

ix. an den Kunden gelieferte Waren, für die die Zahlung nicht eingegangen ist, wieder in Besitz zu nehmen und weiterzuverkaufen; oder

x. alle vom Kunden für Waren oder Dienstleistungen oder anderweitig gezahlten Beträge einzubehalten (sofern zutreffend).

c. Zusätzlich zu allen Maßnahmen, die der Lieferant gemäß Absatz 14(b) ergreifen kann, werden bei Eintritt eines Verzugsereignisses alle Rechnungen sofort fällig und zahlbar.

12. Garantie

a. Der Lieferant garantiert, dass die Waren frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind

b. Im Falle eines gültigen Gewährleistungsanspruchs gemäß Abschnitt 12(a) oben besteht die einzige Verpflichtung des Lieferanten und das einzige Rechtsmittel des Kunden darin, eine solche Ware entweder zu reparieren oder durch eine neue oder überholte konforme Ware zu ersetzen.

c. Die eingeschränkten Gewährleistungsverpflichtungen des Lieferanten gemäß Klausel 12(a) enden und gelten nicht in Fällen, in denen ein angebliches Versagen der Ware oder eine andere Verletzung der Gewährleistung ganz oder teilweise durch folgende Umstände erforderlich oder verursacht wurde

i. Katastrophe, Verschulden oder Fahrlässigkeit des Kunden;

ii. der Betrieb oder die Nutzung der Ware unter Verletzung geltender Gesetze oder Vorschriften;

iii. unsachgemäße oder unbefugte Verwendung;

d. DIE IN DIESEM ABSCHNITT 12 (GARANTIE) AUFGEFÜHRTEN GARANTIEN SIND EXKLUSIV UND ERSETZEN ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN GARANTIEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF EINE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMS ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN). DIE IN ABSCHNITT 12(b) (BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG) VORGESEHENEN RECHTSMITTEL SIND DIE EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KUNDEN FÜR JEDE NICHTEINHALTUNG DER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG DURCH DEN LIEFERANTEN, UND DER KUNDE HAT MIT AUSNAHME DER VORSTEHENDEN ANSPRÜCHE KEINE ANSPRÜCHE GEGEN DEN LIEFERANTEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUF VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, GUTER ODER SONSTIGER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG, HANDELSPRAKTIKEN ODER ANDEREM BERUHEN. DIE REPARATUR ODER DER ERSATZ ODER DIE RÜCKERSTATTUNG (JE NACH WAHL DES LIEFERANTEN) IN DER OBEN GENANNTEN ART UND WEISE STELLT DIE ERFÜLLUNG ALLER VERPFLICHTUNGEN DES LIEFERANTEN IN BEZUG AUF SEINE BESCHRÄNKTE GARANTIE DAR, EBENSO WIE FÜR ALLE ANSPRÜCHE, DIE AUF DER QUALITÄT UND LEISTUNG DER WAREN BERUHEN ODER SICH DARAUF BEZIEHEN. DER KUNDE IST IN ALLEN FÄLLEN ALLEIN VERANTWORTLICH FÜR DIE AUSWAHL DER WARE(N), SOFTWARE UND DIENSTLEISTUNGEN ZUR ERREICHUNG DER VOM KUNDEN BEABSICHTIGTEN ERGEBNISSE ODER FÜR DIE BESONDEREN ANWENDUNGEN DES KUNDEN.

13. Ausschluss und Begrenzung der Haftung

a. Alle Informationen, Spezifikationen und Muster, die der Lieferant in Bezug auf die Waren zur Verfügung stellt, sind nur Annäherungswerte, und vorbehaltlich etwaiger Garantien nach dem australischen Verbrauchergesetz berechtigen kleine Abweichungen oder geringfügige Abweichungen von ihnen, die die Verwendung der Waren durch den Kunden nicht wesentlich beeinträchtigen, den Kunden nicht dazu, die Waren bei der Lieferung zurückzuweisen oder irgendwelche Ansprüche in Bezug auf sie geltend zu machen.

b. Unter keinen Umständen ist der Lieferant oder einer seiner Lieferanten gegenüber dem Kunden oder einer anderen Person haftbar oder verantwortlich für Verluste, Schäden, Kosten, Ausgaben oder andere Ansprüche (einschließlich Folgeschäden und Gewinn- oder Einkommensverluste), die direkt oder indirekt aus einem Mangel, einer Unzulänglichkeit oder einer Unstimmigkeit der Waren resultieren.

c. Der Kunde kann den Lieferanten anweisen, Komponenten oder Dienstleistungen von Dritten zu beziehen, die für die Bereitstellung der Waren benötigt werden (Directed Source Supplies). Der Lieferant haftet dem Kunden gegenüber nicht für Gewährleistungs- oder sonstige Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit den angewiesenen Quelllieferungen oder aus dem Versäumnis des Dritten ergeben, die angewiesenen Quelllieferungen rechtzeitig zu liefern.

d. Jegliche Ratschläge, Empfehlungen, Informationen, Hilfestellungen oder Dienstleistungen, die der Lieferant in Bezug auf Waren gibt, werden in gutem Glauben gegeben und gelten zum Zeitpunkt ihrer Erteilung als korrekt, angemessen und zuverlässig. Sie werden ohne jegliche Garantie für die Richtigkeit, Angemessenheit oder Zuverlässigkeit bereitgestellt. Der Lieferant übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Verluste, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er sich auf solche Ratschläge, Empfehlungen, Informationen, Hilfestellungen oder Dienstleistungen verlässt.

e. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTET DER LIEFERANT NICHT FÜR DIREKTE, INDIREKTE, STRAFENDE, BEILÄUFIGE, BESONDERE, FOLGESCHÄDEN ODER SCHÄDEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN FÜR NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE, DIE SICH AUS DER BEREITSTELLUNG ODER DER UNTERLASSUNG DER BEREITSTELLUNG VON WAREN, DIENSTLEISTUNGEN ODER SOFTWARE ERGEBEN ODER IN IRGENDEINER WEISE MIT DER BEREITSTELLUNG VON WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN ZUSAMMENHÄNGEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUF HANDELSBEDINGUNGEN, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDEREM BERUHEN, SELBST WENN DER LIEFERANT AUF DIE MÖGLICHKEIT VON SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

f. Das australische Verbraucherrecht kann dem Kunden bestimmte Garantien geben. Wenn die Haftung für die Verletzung einer solchen Garantie beschränkt werden kann, ist die Haftung des Lieferanten (falls vorhanden), die sich aus einer Verletzung dieser Garantien ergibt, auf die in Klausel 15(b) verfügbaren Rechtsmittel beschränkt.

g. Diese Klausel überdauert die Beendigung dieser Geschäftsbedingungen.

17. Entschädigung

a. Der Lieferant hält den Kunden, seine Direktoren, Angestellten, Auftragnehmer und Vertreter für alle Verluste, Ansprüche oder Haftungen schadlos, die sich aus einer Handlung oder Unterlassung des Lieferanten ergeben können. Der Kunde hält den Lieferanten, seine Direktoren, Angestellten, Auftragnehmer und Vertreter für alle Verluste, Ansprüche oder Haftungen schadlos, die sich aus einer Handlung oder Unterlassung des Kunden ergeben können.

b. Diese Bestimmung bleibt auch nach der Beendigung dieser Geschäftsbedingungen in Kraft.

18. Höhere Gewalt

a. Wenn Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Lieferanten liegen, die Bereitstellung der Waren verhindern oder erschweren, ist der Lieferant von jeglicher Verpflichtung zur Bereitstellung der Waren befreit, solange diese Umstände andauern. Der Lieferant hat die Wahl, diesen Vertrag zu kündigen oder den Vertrag aufrechtzuerhalten, bis diese Umstände weggefallen sind.

b. Zu den Umständen, auf die der Lieferant keinen Einfluss hat, gehören u. a. Nichtverfügbarkeit von Materialien oder Bauteilen, Streiks, Aussperrungen, Unruhen, Naturkatastrophen, Feuer, Krieg, höhere Gewalt, Regierungserlasse, Proklamationen oder Anordnungen, Transportschwierigkeiten und Ausfälle oder Fehlfunktionen von Computern oder anderen informationstechnischen Systemen.

20. Sonstiges

a. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen des Staates Victoria, Australien, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von Victoria, Australien.

b. Diese Geschäftsbedingungen und alle Angebote oder Rechnungen sowie die schriftlichen Änderungen, denen der Lieferant schriftlich zugestimmt hat, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Bedingungen dar.

c. Diese Geschäftsbedingungen ersetzen alle mündlichen und schriftlichen Verhandlungen und Mitteilungen von und im Namen einer der Parteien.

d. Beim Abschluss dieser Geschäftsbedingungen hat sich der Kunde nicht auf Garantien, Zusicherungen oder Erklärungen verlassen, weder mündlich noch schriftlich, die vom Lieferanten oder einem seiner Angestellten oder Vertreter in Bezug auf oder in Verbindung mit dem Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen abgegeben wurden.

e. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt nichtig, anfechtbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in vollem Umfang gültig und wirksam.

f. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, eine Befugnis oder ein Recht auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf diese Befugnis oder dieses Recht.

g. Eine Mitteilung oder eine andere Mitteilung, die von einer Partei an eine andere gerichtet werden muss oder darf, muss schriftlich an die im Angebot und/oder in der Bestellung angegebene Adresse (oder gemäß diesem Absatz geändert) erfolgen und persönlich übergeben, per frankierter Post an die im jeweiligen Angebot angegebene Adresse des Empfängers geschickt, per Fax an die im jeweiligen Angebot angegebene Faxnummer des Empfängers mit Empfangsbestätigung des Faxgeräts des Empfängers geschickt oder per E-Mail an die im jeweiligen Angebot angegebene E-Mail-Adresse des Empfängers mit Empfangsbestätigung geschickt werden.

h. Eine Benachrichtigung oder eine andere Mitteilung gilt (sofern nichts anderes nachgewiesen wird) als zugestellt, wenn sie per Post verschickt wird, am zweiten Geschäftstag nach der Aufgabe zur Post; oder wenn sie per Fax oder E-Mail vor 16.00 Uhr an einem Geschäftstag am Ort des Eingangs verschickt wird, am Tag der Versendung und ansonsten am nächsten Geschäftstag am Ort des Eingangs.

i. Eine Partei kann ihre Postanschrift, E-Mail-Adresse oder Faxnummer für die Zustellung nur ändern, indem sie diese Änderung der anderen Partei schriftlich mitteilt.

j. Die Vertragsparteien sind unabhängige Unternehmer, und nichts in diesem Vertrag ist so auszulegen, dass eine Partnerschaft entsteht oder das Recht eingeräumt wird, die andere Partei zu binden.